Die Argetra GmbH, Verlag für Wirtschaftsinformation, vertreibt verlagseigene und verlagsfremde Produkte. Soweit nichts Abweichendes in Textform vereinbart wurde, gelten für den Geschäftsverkehr mit Argetra und ihren Kunden die nach- folgenden Bestimmungen:
1. Geltungsbereich
1.1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen der Argetra GmbH, Verlag für Wirtschaftsinformation (nachfolgend: Argetra), gelten für alle Verträge, die der Kunde mit dem Verkäufer hinsichtlich der im Onlineshop des Verkäufers dargestellten digitalen Produkte abschließt. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
1.2. Kunden im Sinne der Ziffer 1.1. sind
a) Verbraucher, die ein Rechtsgeschäft zu einem privaten Zweck abschließen, das weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
b) Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts beruflich oder gewerblich handelt.
1.3 Diese AGB gelten unabhängig davon, ob der Kunde Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann ist. Abweichende Bedingungen von Kunden werden nicht akzeptiert. Letzteres gilt auch, sofern Argetra einer Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Vertragsschluss
2.1. Bestellprozess: Die Darstellung der Produkte im Internet stellt eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, ein Angebot zum Produktkauf abzugeben. Die Produkte können entweder aus dem Sortiment von Argetra mithilfe der Produktbeschreibungen im Onlineshop ausgewählt und über den Button „in den Warenkorb“ in einem sogenannten Warenkorb gesammelt werden oder auf dem Wege eines Informationstelefonates, dem anschließenden Erhalt einer Angebotsmail an die angegebene E-Mail-Adresse und dem Betätigen des enthaltenen Links „Warenkorb ansehen“, der in einen voraus- gefüllten Warenkorb führt. Die wesentlichen Merkmale der digitalen Produkte sowie deren Preise können dem Warenkorb als zweiter bzw. erster Bestellschritt und den jeweiligen Produktinformationen entnommen werden. Über den Button „kostenpflichtig bestellen“ im letzten Schritt des Bestellprozesses wird ein verbindlicher Antrag (Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags) zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren abgegeben. Vor Abschicken der Bestellung besteht die Möglichkeit, die Eingaben jederzeit zu prüfen, Irrtümer zu erkennen und die Eingaben zu berichtigen oder zu korrigieren. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn vor Abschluss der Bestellung durch das Setzen eines Bestätigungshakens im Kontrollkästchen, die Kenntnisnahme und das Einverständnis mit diesen Vertragsbedingungen bestätigt worden sind.
2.2. Bestellbestätigung: Argetra verschickt daraufhin eine Bestell-bestätigung per E-Mail, in welcher die Bestellung nochmals auf- geführt wird und der Kunde durch einen Link Zugang zum digitalen Onlinezugang auf der Webseite von Argetra erhält. Mit dieser Bestellbestätigung erhält der Kunde außerdem alle notwendigen Kundeninformationen, die er für seine Unterlagen ausdrucken sollte. Der Vertrag kommt mit der Versendung der Bestellbestätigung und des dort enthaltenen Links zum digitalen Onlinezugang zu Stande. Die E-Paper-Ausgaben des Versteigerungskalenders werden digital geliefert.
2.3. Argetra ist berechtigt, die Bestellannahme ohne Begründung abzulehnen. In diesem Fall ist der Kunde nicht mehr an seine Bestellung gebunden.
3. Registrierung
3.1. Um den Zugang zur Onlinedatenbank der Argetra nutzen zu können, muss sich der Käufer registrieren. Dabei handelt es sich in der Regel um seine Mailadresse als Benutzername und ein Passwort, das der Kunde selbst vergibt. Diese Daten sind notwendig, um ein Kundenkonto zu erstellen.
3.2. Die zur Registrierung angegebenen Daten sind geheim zu halten und dürfen einem unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Es ist darauf zu achten, dass ein sicheres Passwort gewählt wird.
4. Abonnementbestimmungen
4.1. Die Zeitschrift, der „Versteigerungskalender für Immobilien in der Zwangsversteigerung“, erscheint monatlich in Regionalausgaben und Sonderausgaben. Diese wird dem Kunden in digitaler Form, auf Wunsch zusätzlich kostenfrei in Print-Form übersandt. Die Zeit-schrift kann nur im Quartals-, Halbjahres- oder Jahresabonnement bezogen werden, was gleichzeitig auch die jeweilige Mindestvertragslaufzeit darstellt. Die zugehörige Onlinedatenbank steht dem Kunden während der gesamten Vertragslaufzeit zur Verfügung.
4.2. Argetra beginnt mit der Lieferung des Abonnements sowie der Frei-schaltung für den digitalen Onlinezugang mit der aktuellen Ausgabe, sofern der Kunde im Bestellprozess keine andere spätere Ausgabe auswählt.
4.3. Leistungsbeginn und Vertragsschluss ist immer der Zeitpunkt des Versandes der Bestellbestätigung.
4.4. Die bei der Bestellung ausgewählte Lieferperiode beginnt mit der bei Bestellung ausgewählten Ausgabe und endet mit Ablauf des Monats der letzten Ausgabe des Bezugszeitraumes. Sofern z. B. die letzte Ausgabe die Dezember-Ausgabe wäre, endet die Lieferperiode zum 31.12.
4.5. Die erste Lieferperiode des Abonnements der Zeitschrift einschließlich des digitalen Onlinezuganges wird im Voraus für den gesamten gewählten Erstbezugszeitraum mit der ersten Lieferung in Rechnung gestellt.
4.6.1 Ein Abonnement kann von einem Verbraucher bis zu einem Monat vor Ende des Erstbezugszeitraumes in Textform bei Argetra gekündigt werden. Wird das Abonnement nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert sich dieses auf unbestimmte Zeit, wobei dem anderen Vertrags- teil das Recht eingeräumt wird, das verlängerte Vertragsverhältnis jederzeit mit einer Frist von einem Monat zu kündigen. Ein Sonder- kündigungsrecht mit Geld-zurück-Garantie haben Verbraucher jeder- zeit, wenn Sie eine Immobilie ersteigert haben.
4.6.2 Ein Abonnement kann von einem Unternehmer bis zu einem Monat vor Ende des Bezugszeitraums in Textform bei Argetra gekündigt werden. Wird das Abonnement nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert sich das Abonnement jeweils um die Dauer des Erstbezugszeitraumes.
4.7.1 Die Abrechnung der Vertragsverlängerung für Verbraucher erfolgt jeweils zum Ende der bei der Bestellung ausgewählten Laufzeit und ebenfalls bei Vertragsende. Sollte das Abonnement vor Ablauf der ursprünglichen Laufzeit zum Monatsende gekündigt werden, erfolgt eine monatsgenaue Abrechnung der bis zu diesem Zeitpunkt bezogenen Leistungen.
4.7.2 Die Abrechnung der Vertragsverlängerung für einen Unternehmer wird im Voraus jeweils für den Verlängerungszeitraum mit der ersten Lieferung der Verlängerung in Rechnung gestellt.
4.8. Erhält ein Kunde von Argetra in einem Zwangsversteigerungs-termin über eine Immobilie den Zuschlag oder erwirbt ein Kunde eine Immobilie aus einer Zwangsversteigerung vorab, kann er das Abonnement mit sofortiger Wirkung durch Erklärung in Textform gegenüber der Argetra kündigen, sofern eine Kopie des Original- Zuschlagbeschlusses bzw. der Kaufvertrag für den Vorab-Erwerb bei- gefügt wird. Im Voraus geleistete Zahlungen für noch nicht gelieferte Ausgaben des Abonnements erstattet Argetra in diesem Falle.
5. Lieferung
Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Liefertermine gelten als vereinbart, wenn Argetra diese in Textform bestätigt hat.
6. Preise/Fälligkeit
6.1. Die von Argetra angegebenen Preise enthalten für Privatkunden die gesetzliche Mehrwertsteuer. Bei gewerblichen Kunden sind die angegebenen Preise Nettopreise; hinzu kommt die jeweils gültige Mehrwertsteuer. Zustell- und Versandkosten trägt der Verlag.
6.2. Rechnungen von Argetra sind sofort und ohne Abzug fällig.
6.3. Erhöht Argetra während des Bezugszeitraums das Bezugsentgelt, so ist der neue Bezugspreis ab dem angegebenen Datum gültig. Auf die Bezugspreisänderung wird in der Zeitschrift hingewiesen. Eine Einzelbenachrichtigung erfolgt nicht. Erhöht sich der Preis um mehr als 10 %, steht dem Besteller ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Die Kündigung muss dem Verlag innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bezugspreisänderung zugegangen sein.
7. Gewährleistung und Haftungsbeschränkung
7.1. Trotz sorgfältiger Recherche kann Argetra keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der in den verlagseigenen und verlagsfremden Produkten enthaltenen Daten übernehmen.
7.2. Argetra haftet nicht für eine bestimmte Anzahl von ZV-Terminen oder ZV-Objekten
7.3. Argetra haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7.4. Erscheint das Abonnement aufgrund höherer Gewalt, insbesondere wegen Streik oder anderen Störungen des Arbeitsfriedens nicht, so besteht kein Anspruch auf Leistung, Schadensersatz oder Minderung des Bezugspreises. Zustellmängel sind dem Verlag unverzüglich zu melden.
8. Eigentumsvorbehalt
Lieferungen der Argetra bleiben bis zu deren vollständigen Bezahlung im Eigentum der Argetra.
9. Urheberrecht
9.1. Durch Lieferungen der Argetra werden keine Nutzungsrechte an Urheberrechten oder sonstigen Leistungsschutzrechten eingeräumt. Die Einräumung entsprechender Rechte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Argetra oder desjenigen, der Argetra entsprechende Rechte eingeräumt hat.
9.2. Die öffentliche Zugänglichmachung digitaler verlagseigener Produkte darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Argetra erfolgen. Dies gilt auch für eine Speicherung im Intranet oder auf Netzwerkservern und die öffentliche Zugänglichmachung über Intranet oder andere Netzwerke.
10. Änderung der Kundenanschrift
Der Kunde verpflichtet sich, Argetra alle Änderungen seiner Kunden-, Adress- und E-Maildaten mitzuteilen, sofern und soweit diese für die Durchführung seines Vertrages mit Argetra notwendig sind.
11. Benachrichtigung gemäß § 33 BDSG
Argetra speichert elektronisch personenbezogene Daten des Kunden, insbesondere Name, Adresse und Daten aus der Vertragsdurchführung zur Vertragsverwaltung, -durchführung und -abwicklung, der Abrechnung, des Forderungsmanagements und der betriebsinternen statistischen Auswertung.
12. Teilunwirksamkeit
Sind Teile dieser Bestimmungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
13. Verbraucherinformationen
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Kontakt per Mail: kundenservice@argetra.de. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
14. Downloadlimit für Gutachten
Die tägliche Anforderung von Gutachten (Herunterladen/Anfordern auf ein Gerät des Kunden) zu Zwangsversteigerungsimmobilien aus unserer Onlinedatenbank auf www.argetra.de ist auf fünf je Kundenkonto limitiert. Täglich nicht verwendete Downloadmöglichkeiten verfallen.
Stand: 01.03.2022 – gültig für Bestellungen ab 01.03.2022
1. Geltungsbereich
1.1. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen der Argetra GmbH, Verlag für Wirtschaftsinformation (nachfolgend: Argetra), gelten für alle Verträge, die der Kunde mit dem Verkäufer hinsichtlich der im Onlineshop des Verkäufers dargestellten digitalen Produkte abschließt. Von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.
1.2. Kunden im Sinne der Ziffer 1.1. sind
a) Verbraucher, die ein Rechtsgeschäft zu einem privaten Zweck abschließen, das weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
b) Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts beruflich oder gewerblich handelt.
1.3 Diese AGB gelten unabhängig davon, ob der Kunde Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann ist. Abweichende Bedingungen von Kunden werden nicht akzeptiert. Letzteres gilt auch, sofern Argetra einer Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Vertragsschluss
2.1. Bestellprozess: Die Darstellung der Produkte im Internet stellt eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, ein Angebot zum Produktkauf abzugeben. Die Produkte können entweder aus dem Sortiment von Argetra mithilfe der Produktbeschreibungen im Onlineshop ausgewählt und über den Button „in den Warenkorb“ in einem sogenannten Warenkorb gesammelt werden oder auf dem Wege eines Informationstelefonates, dem anschließenden Erhalt einer Angebotsmail an die angegebene E-Mail-Adresse und dem Betätigen des enthaltenen Links „Warenkorb ansehen“, der in einen voraus- gefüllten Warenkorb führt. Die wesentlichen Merkmale der digitalen Produkte sowie deren Preise können dem Warenkorb als zweiter bzw. erster Bestellschritt und den jeweiligen Produktinformationen entnommen werden. Über den Button „kostenpflichtig bestellen“ im letzten Schritt des Bestellprozesses wird ein verbindlicher Antrag (Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags) zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren abgegeben. Vor Abschicken der Bestellung besteht die Möglichkeit, die Eingaben jederzeit zu prüfen, Irrtümer zu erkennen und die Eingaben zu berichtigen oder zu korrigieren. Der Antrag kann jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn vor Abschluss der Bestellung durch das Setzen eines Bestätigungshakens im Kontrollkästchen, die Kenntnisnahme und das Einverständnis mit diesen Vertragsbedingungen bestätigt worden sind.
2.2. Bestellbestätigung: Argetra verschickt daraufhin eine Bestell-bestätigung per E-Mail, in welcher die Bestellung nochmals auf- geführt wird und der Kunde durch einen Link Zugang zum digitalen Onlinezugang auf der Webseite von Argetra erhält. Mit dieser Bestellbestätigung erhält der Kunde außerdem alle notwendigen Kundeninformationen, die er für seine Unterlagen ausdrucken sollte. Der Vertrag kommt mit der Versendung der Bestellbestätigung und des dort enthaltenen Links zum digitalen Onlinezugang zu Stande. Die E-Paper-Ausgaben des Versteigerungskalenders werden digital geliefert.
2.3. Argetra ist berechtigt, die Bestellannahme ohne Begründung abzulehnen. In diesem Fall ist der Kunde nicht mehr an seine Bestellung gebunden.
3. Registrierung
3.1. Um den Zugang zur Onlinedatenbank der Argetra nutzen zu können, muss sich der Käufer registrieren. Dabei handelt es sich in der Regel um seine Mailadresse als Benutzername und ein Passwort, das der Kunde selbst vergibt. Diese Daten sind notwendig, um ein Kundenkonto zu erstellen.
3.2. Die zur Registrierung angegebenen Daten sind geheim zu halten und dürfen einem unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Es ist darauf zu achten, dass ein sicheres Passwort gewählt wird.
4. Abonnementbestimmungen
4.1. Die Zeitschrift, der „Versteigerungskalender für Immobilien in der Zwangsversteigerung“, erscheint monatlich in Regionalausgaben und Sonderausgaben. Diese wird dem Kunden in digitaler Form, auf Wunsch zusätzlich kostenfrei in Print-Form übersandt. Die Zeit-schrift kann nur im Quartals-, Halbjahres- oder Jahresabonnement bezogen werden, was gleichzeitig auch die jeweilige Mindestvertragslaufzeit darstellt. Die zugehörige Onlinedatenbank steht dem Kunden während der gesamten Vertragslaufzeit zur Verfügung.
4.2. Argetra beginnt mit der Lieferung des Abonnements sowie der Frei-schaltung für den digitalen Onlinezugang mit der aktuellen Ausgabe, sofern der Kunde im Bestellprozess keine andere spätere Ausgabe auswählt.
4.3. Leistungsbeginn und Vertragsschluss ist immer der Zeitpunkt des Versandes der Bestellbestätigung.
4.4. Die bei der Bestellung ausgewählte Lieferperiode beginnt mit der bei Bestellung ausgewählten Ausgabe und endet mit Ablauf des Monats der letzten Ausgabe des Bezugszeitraumes. Sofern z. B. die letzte Ausgabe die Dezember-Ausgabe wäre, endet die Lieferperiode zum 31.12.
4.5. Die erste Lieferperiode des Abonnements der Zeitschrift einschließlich des digitalen Onlinezuganges wird im Voraus für den gesamten gewählten Erstbezugszeitraum mit der ersten Lieferung in Rechnung gestellt.
4.6.1 Ein Abonnement kann von einem Verbraucher bis zu einem Monat vor Ende des Erstbezugszeitraumes in Textform bei Argetra gekündigt werden. Wird das Abonnement nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert sich dieses auf unbestimmte Zeit, wobei dem anderen Vertrags- teil das Recht eingeräumt wird, das verlängerte Vertragsverhältnis jederzeit mit einer Frist von einem Monat zu kündigen. Ein Sonder- kündigungsrecht mit Geld-zurück-Garantie haben Verbraucher jeder- zeit, wenn Sie eine Immobilie ersteigert haben.
4.6.2 Ein Abonnement kann von einem Unternehmer bis zu einem Monat vor Ende des Bezugszeitraums in Textform bei Argetra gekündigt werden. Wird das Abonnement nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert sich das Abonnement jeweils um die Dauer des Erstbezugszeitraumes.
4.7.1 Die Abrechnung der Vertragsverlängerung für Verbraucher erfolgt jeweils zum Ende der bei der Bestellung ausgewählten Laufzeit und ebenfalls bei Vertragsende. Sollte das Abonnement vor Ablauf der ursprünglichen Laufzeit zum Monatsende gekündigt werden, erfolgt eine monatsgenaue Abrechnung der bis zu diesem Zeitpunkt bezogenen Leistungen.
4.7.2 Die Abrechnung der Vertragsverlängerung für einen Unternehmer wird im Voraus jeweils für den Verlängerungszeitraum mit der ersten Lieferung der Verlängerung in Rechnung gestellt.
4.8. Erhält ein Kunde von Argetra in einem Zwangsversteigerungs-termin über eine Immobilie den Zuschlag oder erwirbt ein Kunde eine Immobilie aus einer Zwangsversteigerung vorab, kann er das Abonnement mit sofortiger Wirkung durch Erklärung in Textform gegenüber der Argetra kündigen, sofern eine Kopie des Original- Zuschlagbeschlusses bzw. der Kaufvertrag für den Vorab-Erwerb bei- gefügt wird. Im Voraus geleistete Zahlungen für noch nicht gelieferte Ausgaben des Abonnements erstattet Argetra in diesem Falle.
5. Lieferung
Lieferungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Liefertermine gelten als vereinbart, wenn Argetra diese in Textform bestätigt hat.
6. Preise/Fälligkeit
6.1. Die von Argetra angegebenen Preise enthalten für Privatkunden die gesetzliche Mehrwertsteuer. Bei gewerblichen Kunden sind die angegebenen Preise Nettopreise; hinzu kommt die jeweils gültige Mehrwertsteuer. Zustell- und Versandkosten trägt der Verlag.
6.2. Rechnungen von Argetra sind sofort und ohne Abzug fällig.
6.3. Erhöht Argetra während des Bezugszeitraums das Bezugsentgelt, so ist der neue Bezugspreis ab dem angegebenen Datum gültig. Auf die Bezugspreisänderung wird in der Zeitschrift hingewiesen. Eine Einzelbenachrichtigung erfolgt nicht. Erhöht sich der Preis um mehr als 10 %, steht dem Besteller ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Die Kündigung muss dem Verlag innerhalb eines Monats nach Veröffentlichung der Bezugspreisänderung zugegangen sein.
7. Gewährleistung und Haftungsbeschränkung
7.1. Trotz sorgfältiger Recherche kann Argetra keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der in den verlagseigenen und verlagsfremden Produkten enthaltenen Daten übernehmen.
7.2. Argetra haftet nicht für eine bestimmte Anzahl von ZV-Terminen oder ZV-Objekten
7.3. Argetra haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
7.4. Erscheint das Abonnement aufgrund höherer Gewalt, insbesondere wegen Streik oder anderen Störungen des Arbeitsfriedens nicht, so besteht kein Anspruch auf Leistung, Schadensersatz oder Minderung des Bezugspreises. Zustellmängel sind dem Verlag unverzüglich zu melden.
8. Eigentumsvorbehalt
Lieferungen der Argetra bleiben bis zu deren vollständigen Bezahlung im Eigentum der Argetra.
9. Urheberrecht
9.1. Durch Lieferungen der Argetra werden keine Nutzungsrechte an Urheberrechten oder sonstigen Leistungsschutzrechten eingeräumt. Die Einräumung entsprechender Rechte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von Argetra oder desjenigen, der Argetra entsprechende Rechte eingeräumt hat.
9.2. Die öffentliche Zugänglichmachung digitaler verlagseigener Produkte darf nur mit ausdrücklicher Zustimmung von Argetra erfolgen. Dies gilt auch für eine Speicherung im Intranet oder auf Netzwerkservern und die öffentliche Zugänglichmachung über Intranet oder andere Netzwerke.
10. Änderung der Kundenanschrift
Der Kunde verpflichtet sich, Argetra alle Änderungen seiner Kunden-, Adress- und E-Maildaten mitzuteilen, sofern und soweit diese für die Durchführung seines Vertrages mit Argetra notwendig sind.
11. Benachrichtigung gemäß § 33 BDSG
Argetra speichert elektronisch personenbezogene Daten des Kunden, insbesondere Name, Adresse und Daten aus der Vertragsdurchführung zur Vertragsverwaltung, -durchführung und -abwicklung, der Abrechnung, des Forderungsmanagements und der betriebsinternen statistischen Auswertung.
12. Teilunwirksamkeit
Sind Teile dieser Bestimmungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
13. Verbraucherinformationen
Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Kontakt per Mail: kundenservice@argetra.de. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
14. Downloadlimit für Gutachten
Die tägliche Anforderung von Gutachten (Herunterladen/Anfordern auf ein Gerät des Kunden) zu Zwangsversteigerungsimmobilien aus unserer Onlinedatenbank auf www.argetra.de ist auf fünf je Kundenkonto limitiert. Täglich nicht verwendete Downloadmöglichkeiten verfallen.
Stand: 01.03.2022 – gültig für Bestellungen ab 01.03.2022